17 June 2026, 20:01

Gericht verurteilt Jan Böhmermann wegen Verleumdung von Arne Schönbohm

Fake News Spread - Boehmermann Loses in Court

Gericht verurteilt Jan Böhmermann wegen Verleumdung von Arne Schönbohm

Ein Münchner Berufungsgericht hat den Satiriker Jan Böhmermann in einem von Arne Schönbohm angestrengten Verleumdungsprozess verurteilt. Das Urteil bestätigt ein früheres Urteil, wonach Böhmermanns Äußerungen die Persönlichkeitsrechte Schönbohms verletzt hätten. Im Mittelpunkt des Falls stehen Behauptungen über angebliche Verbindungen Schönbohms zu russischen Geheimdiensten.

Der Streit begann, nachdem Böhmermann in einer Sendung des ZDF angedeutet hatte, Arne Schönbohm stehe in Kontakt mit russischen Nachrichtendiensten. Das Gericht bewertete diese Aussagen als unwahr, ehrverletzend und nicht durch die Satirefreiheit gedeckt. Böhmermann ist es nun untersagt, solche Vorwürfe zu wiederholen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das ZDF hatte die umstrittene Passage bereits nach dem erstinstanzlichen Urteil entfernt und die Änderung bestätigt. Der Sender bedauerte später die Entscheidung des Gerichts, betonte jedoch, die Sendung habe niemals die Absicht gehabt, Schönbohms Verstrickung in ausländische Geheimdienste nahezulegen.

Schönbohm bezeichnete das Urteil als „großen Erfolg“ für seinen Ruf. Allerdings erhielt er keine Schadensersatzzahlungen, nachdem sein Anwalt die falschen Vorwürfe versehentlich während des Verfahrens wiederholt hatte – ein Umstand, der seine Forderung nach Entschädigung schwächte.

Schönbohm hatte argumentiert, der Beitrag gefährde die nationale Sicherheit und untergrabe das Vertrauen in die internationale Zusammenarbeit. Das ZDF kündigte an, das aktuelle Urteil sorgfältig prüfen zu wollen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Das Urteil bestätigt, dass Böhmermann die Vorwürfe gegen Schönbohm nicht wiederholen darf. Das ZDF muss nun nach der Gerichtsentscheidung sein weiteres Vorgehen abwägen. Schönbohm zeigt sich zwar mit dem Urteil zufrieden, bedauert aber das Ausbleiben einer finanziellen Entschädigung.

Quelle