Gericht stoppt CFTC: Prognosemärkte sind keine Swapgeschäfte
Ein US-Bundesrichter hat in einem Verfahren gegen die Prognosemärkte-Plattform Polymarket, an dem Aufsichtsbehörden aus Michigan beteiligt waren, ein Urteil gefällt. Demnach zählen wettbezogene Wetten nicht als Swapgeschäfte und fallen somit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Commodity Futures Trading Commission (CFTC). Die Entscheidung reiht sich in eine wachsende Zahl juristischer Herausforderungen gegen die ausgeweitete Aufsicht der Behörde über Derivatemärkte ein.
Der Richter kritisierte die weite Auslegung des Derivatebegriffs durch die CFTC und warnte, dies könnte die Bundesaufsicht auf Bereiche ausdehnen, die traditionell in die Zuständigkeit der Bundesstaaten fallen. Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob bestimmte Finanzprodukte – darunter Prognosemärkte – als Swaps oder Termingeschäfte reguliert werden sollten.
Auch Terrence Duffy, CEO der CME Group, hat sich in den Streit eingeschaltet. Er argumentiert, dass kürzlich genehmigte Produkte wie die „Perpetual Futures“ des Anbieters Kalshi de facto Swaps seien und daher strengeren Auflagen unterliegen müssten. Duffy wirft der CFTC zudem vor, in offiziellen Stellungnahmen Fakten zum 24/7-Handel falsch dargestellt zu haben.
Die CME Group kündigte nun an, die CFTC wegen der Zulassung dieser Produkte zu verklagen. Im nächsten Monat wird der Berufungsgerichtshof des sechsten Bezirks über verwandte Rechtsfragen verhandeln; letztlich könnte der Oberste Gerichtshof das letzte Wort haben. Die juristischen Auseinandersetzungen richten sich direkt gegen den jüngsten Vorstoß der CFTC unter der Trump-Administration, ihre Aufsicht auf Krypto-Dauerkontrakte und Prognosemärkte auszuweiten.
Das Gerichtsurteil und die geplante Klage der CME Group schwächen die erweiterte Regulierungsmacht der CFTC. Sollten die Entscheidungen Bestand haben, könnten sie die Bundesaufsicht über bestimmte Prognosemärkte und Krypto-Derivate einschränken. Die weiteren Entwicklungen hängen von anstehenden Berufungsverfahren und einer möglichen Intervention des Obersten Gerichtshofs ab.






