Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Sebastian VoigtGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein deutsches Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zu ihren Gunsten entschieden. Das Urteil erlaubt es ihr, bestimmte Aussagen aus einer eidesstattlichen Versicherung zu wiederholen. Der Fall geht auf eine Reihe von #MeToo-Vorwürfen zurück, die schließlich zu Gelbhaars politischem Sturz führten.
Die Kontroverse begann, als gegen Stefan Gelbhaar mehrere #MeToo-Vorwürfe erhoben wurden. Er wies alle Anschuldigungen zurück und bezeichnete sie als falsch. Trotz seiner Dementis kosteten ihn die Vorwürfe die sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025.
Gelbhaar verließ das Parlament Anfang 2025, kurz nachdem der Skandal öffentlich geworden war. Viele der Vorwürfe stellten sich später als unbegründet heraus, woraufhin der Rundfunksender RBB eine Entschuldigung dafür aussprach, sie ohne ausreichende Belege berichtet zu haben.
Das Oberlandesgericht Hamburg entschied kürzlich, dass Klara Schedlich bestimmte Aussagen über Gelbhaar wiederholen darf. Diese Aussagen hatte sie ursprünglich in ihrer eidesstattlichen Versicherung für den RBB gemacht. Das Gericht räumte ein, dass Teile des Streits auf widersprüchlichen Darstellungen beruhten, wies Schedlichs Aussagen jedoch nicht vollständig zurück.
Das Urteil stellt einen juristischen Erfolg für Schedlich dar und ermöglicht es ihr, an ihren früheren Aussagen festzuhalten. Gelbhaar hingegen beteuert weiterhin seine Unschuld und hat sich bereits aus der Politik zurückgezogen. Der Fall zeigt, wie nachhaltig sich Vorwürfe auswirken können – selbst wenn sie sich später als haltlos erweisen.






