Gericht blockiert Einsicht in mutmaßliche Stasi-Akten zu Angela Merkel
Charlotte RichterGericht blockiert Einsicht in mutmaßliche Stasi-Akten zu Angela Merkel
Ein Berliner Autor ist mit einer Klage auf Einsicht in Stasi-Akten über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage gegen das Bundesarchiv ab, das die Herausgabe von Unterlagen verweigert hatte. Die Entscheidung stützte sich auf Datenschutzbestimmungen und das Fehlen von Beweisen für eine Verbindung Merkels zu Stasi-Aktivitäten.
Der Autor hatte für ein geplantes Buch über Institutionen der DDR alle Stasi-Dokumente zu Merkel angefordert. Das Bundesarchiv erklärte jedoch, es gebe keine "freigabefähigen Akten". Das Gericht folgte dieser Argumentation und stellte fest, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass der Staatssicherheitsdienst Merkel gezielt gefördert oder ins Visier genommen habe.
Merkel wurde erst nach der Auflösung der Stasi 1990 als Pressesprecherin der Oppositionsgruppe Demokratischer Aufbruch einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Da sie während der aktiven Zeit des Geheimdienstes kein Amt innehatte, urteilte das Gericht, dass ihre Akten nicht automatisch offengelegt werden müssten.
Das Stasi-Unterlagengesetz erlaubt den Zugang zu den Akten nur unter bestimmten Voraussetzungen und erfordert eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und öffentlichem Interesse. Der Kläger kann die Entscheidung noch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anfechten.
Das Urteil bestätigt, dass Merkels Stasi-Akten – sofern sie existieren – weiterhin unter den geltenden Gesetzen geschützt bleiben. Der Fall zeigt, wie streng die Kriterien für die Einsicht in historische Unterlagen der DDR-Geheimpolizei sind. Weitere Details zu den Akten wurden nicht bekannt gegeben.






