Freiburger Unternehmer muss sich wegen Sozialbetrugs und Corona-Hilfsmissbrauchs verantworten
Finn WolfFreiburger Unternehmer muss sich wegen Sozialbetrugs und Corona-Hilfsmissbrauchs verantworten
Am 30. März 2026 um 9 Uhr muss sich ein 49-jähriger Mann vor dem Landgericht Freiburg wegen des Verdachts auf Sozialversicherungsbetrug, Subventionsbetrug und Lohnvorenthaltung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Arbeiter ausgebeutet und COVID-19-Hilfsgelder über einen Zeitraum von fast zwei Jahren missbraucht zu haben.
Der Angeklagte fungierte als de facto Geschäftsführer eines Freiburger Bau- und Reinigungsunternehmens. Zwischen März 2020 und November 2021 soll er 42 Mitarbeiter beschäftigt haben, ohne sie bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden. Dadurch entstanden unbeglichene Beitragszahlungen in Höhe von etwa 188.000 Euro.
Im Frühjahr 2020 beantragte er unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Notfall-Hilfen im Rahmen der COVID-19-Pandemie und erhielt so rund 60.000 Euro an staatlichen Fördermitteln. Zudem wird ihm vorgeworfen, in derselben Zeit wiederholt Löhne einbehalten und veruntreut zu haben.
Im Prozess werden mehrere Anklagepunkte verhandelt, darunter Sozialversicherungsbetrug, Subventionsbetrug und Lohnvorenthaltung. Die Verhandlung beginnt im kommenden Jahr vor dem Freiburger Landgericht.
Der Fall betrifft schwere wirtschaftliche Vergehen, darunter die Vorenthaltung von Sozialabgaben und den Missbrauch von Pandemie-Hilfsgeldern. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten Strafen wegen Betrugs zum Nachteil von Mitarbeitern und staatlichen Programmen. Das Gericht wird über die Vorwürfe entscheiden.






