Ex-Rechtsextremist darf in Sachsen juristisches Referendariat beginnen

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Eine Person in der Mitte hält ein Schild mit einer Aufschrift, während andere Personen im Hintergrund Schilder halten, was auf eine Demonstration hinweist.

OVG: Ehemaliger Rechtsextremist darf mit juristischer Referendarausbildung beginnen - Ex-Rechtsextremist darf in Sachsen juristisches Referendariat beginnen

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass ein ehemaliger Rechtsextremist ein jurisisches Referendariat antreten darf. Die Entscheidung stützt sich auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaats Sachsen aus dem Jahr 2022 und klärt damit die rechtliche Position in solchen Fällen.

Der Antragsteller, dessen Name nicht bekannt gegeben wurde, war zuvor in rechtsextremen Organisationen aktiv, darunter der Jugendorganisation Junge Alternative in Sachsen-Anhalt und dem Verein Ein Prozent e.V. Trotz anfänglicher Ablehnungen konnte er sich nun dank der geltenden Rechtslage erfolgreich für den jurisischen Vorbereitungsdienst in Sachsen bewerben.

Das Bundesverwaltungsgericht präzisierte später, dass Referendare die verfassungsmäßigen Werte nicht aktiv ablehnen dürfen – selbst dann nicht, wenn sie mit Fällen befasst sind, die rechtsextreme Aktivisten betreffen. Allerdings fanden sich keine konkreten Fälle, in denen das Sächsische Oberverwaltungsgericht einer Person mit extremistischer Vergangenheit die Aufnahme der jurisischen Ausbildung gestattet hätte.

Mit dem aktuellen Beschluss darf der ehemalige Extremist das zweijährige Referendariat beginnen, das Absolventen für Berufe als Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte qualifiziert. Die Entscheidung spiegelt die bestehende Rechtslage und deren Auslegung durch das Gericht wider – trotz Bedenken hinsichtlich möglicher Konflikte mit verfassungsmäßigen Werten.