22 May 2026, 22:46

EU verschärft Sanktionen gegen Iran wegen Blockaden in der Straße von Hormus

EU erweitert Iran-Sanktionen zum Schutz der Schifffahrtsfreiheit im Straße von Hormuz

EU verschärft Sanktionen gegen Iran wegen Blockaden in der Straße von Hormus

Die Europäische Union hat ihre Sanktionen gegen den Iran ausgeweitet und zielt damit auf Personen und Gruppen ab, die die Schifffahrt in der Straße von Hormus behindern. Die neuen Maßnahmen sehen Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten für Einzelpersonen und Organisationen vor, die mit illegalen Eingriffen in Schifffahrtsrouten in Verbindung stehen. Die EU-Außenminister beschlossen die Maßnahme während eines Treffens am 21. April 2026.

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Der Schritt folgt wiederholten Besorgnissen über Irans Vorgehen gegen Schiffe, die die Straße von Hormus passieren. Die EU hat diese Handlungen als Verletzung des Völkerrechts eingestuft, insbesondere der Durchfahrts- und friedlichen Durchfahrtsrechte in zentralen Seewegen.

Im März 2026 hatte der Europäische Rat die vollständige Einhaltung der Resolution 2817 des UN-Sicherheitsrats gefordert, die sich mit der maritimen Sicherheit befasst. Die Hohe Vertreterin der EU rief zudem alle Parteien dazu auf, die Freiheit der Schifffahrt zu respektieren und die sichere Passage in der Region zu gewährleisten.

Mit den neuen Sanktionen ist es EU-Bürgern und Unternehmen untersagt, Gelder an gelistete Personen und Einrichtungen zu überweisen. Die Hohe Vertreterin hatte zuvor am 9. April 2026 eine Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran begrüßt, doch die Spannungen in der maritimen Sicherheit blieben bestehen.

Die ausgeweiteten Sanktionen erfassen nun ein breiteres Spektrum an Aktivitäten und richten sich gegen diejenigen, die die Navigationsrechte in internationalen Meerenstraßen untergraben. Die Entscheidung der EU spiegelt die wachsende Sorge um die Sicherheit in einer der wichtigsten Schifffahrtsrouten der Welt wider.

Die Sanktionen stellen eine deutliche Reaktion auf die anhaltenden Bedrohungen in der Straße von Hormus dar. Sie beschränken die finanzielle Unterstützung für die an illegalen maritimen Eingriffen Beteiligten und unterstreichen die Haltung der EU, das Völkerrecht zu wahren. Die Maßnahmen bleiben so lange in Kraft, bis die Einhaltung der Navigationsrechte wiederhergestellt ist.

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