12 June 2026, 22:02

EU fördert energieintensive Betriebe mit Milliardenhilfen gegen Strom- und CO₂-Kosten

Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025)

EU fördert energieintensive Betriebe mit Milliardenhilfen gegen Strom- und CO₂-Kosten

Die Europäische Kommission hat neue Förderrichtlinien für ein Programm zur Unterstützung energieintensiver Unternehmen genehmigt. Damit sollen die steigenden Stromkosten sowie die indirekten CO₂-Belastungen in den Jahren 2025 und 2026 ausgeglichen werden. Das Programm ist Teil des Standortsicherungsgesetzes 2025 und als vorübergehende Maßnahme konzipiert.

Im Rahmen der Förderung können berechtigte Unternehmen Zuschüsse von bis zu 75 Prozent ihrer tatsächlichen indirekten CO₂-Kosten beantragen. Die maximale Fördersumme pro Kalenderjahr beträgt 75 Millionen Euro. Zudem müssen die Betriebe strenge Auflagen erfüllen, um in den Genuss der Mittel zu kommen.

Antragsteller müssen an ihren Standorten jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen. Zudem sind sie verpflichtet, mindestens 80 Prozent des Förderbetrags in Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren. Darüber hinaus müssen die Unternehmen entweder ein Energieaudit durchführen oder ein Energiemanagement- bzw. Umweltmanagementsystem einführen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm sind auf der Website der Förderbank aws abrufbar. Ziel der Initiative ist es, die finanzielle Belastung der Betriebe zu verringern und gleichzeitig nachhaltige Praktiken zu fördern.

Das genehmigte Programm sieht eine teilweise Kostenerstattung für Strom- und CO₂-Ausgaben vor. Es richtet sich an Unternehmen mit hohem Energieverbrauch und soll Investitionen in klimafreundlichere Produktionsweisen anregen. Die neuen Regeln gelten ab sofort für die Jahre 2025 und 2026.

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