EU-Asylreform tritt in Kraft: Schnellere Verfahren, mehr Kritik an Menschenrechten
Julian HartmannEU-Asylreform tritt in Kraft: Schnellere Verfahren, mehr Kritik an Menschenrechten
Das neue gemeinsame Asylsystem der Europäischen Union tritt am 12. Juni 2023 in Kraft. Die Reform zielt darauf ab, irreguläre Migration zu verringern und Asylverfahren in den Mitgliedstaaten schneller und einheitlicher zu gestalten. Kritiker warnen jedoch, dass die Änderungen den Schutz von Asylsuchenden schwächen und gegen Menschenrechtsstandards verstoßen könnten.
Die illegale Migration in die EU ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Innerhalb der vergangenen zwei Jahre sanken die Gesamtzahlen um 55 Prozent. Auf bestimmten Routen, etwa über den Westbalkan, gingen die Ankünfte innerhalb von drei Jahren sogar um 90 Prozent zurück.
In den ersten vier Monaten dieses Jahres verringerten sich die Überfahrten von der Türkei zu den griechischen Ägäis-Inseln im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2022 um 67 Prozent. Zudem hat die EU die Rückführungen abgelehnter Asylbewerber erhöht – die Quote stieg von 21 Prozent im Vorjahr auf fast 30 Prozent an.
Nach dem neuen System werden Asylanträge – insbesondere von Personen mit geringen Aussichten auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis – in Zentren an den EU-Außengrenzen bearbeitet. Deutschland übernimmt dabei eine führende Rolle bei der Umsetzung der Reformen, die darauf abzielen, Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und Verzögerungen zu minimieren.
Die überarbeiteten Asylregeln gelten ab Juni 2023. Sie sehen strengere Bearbeitungsverfahren und schnellere Rückführungen für abgelehnte Antragsteller vor. Unterdessen äußern Flüchtlingsorganisationen und Migrationsexperten weiterhin Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf Asylrechte und rechtliche Schutzmechanismen.






