Erster Fall von Sterbehilfe bei einem Kind unter zwölf Jahren in den Niederlanden
Charlotte RichterErster Fall von Sterbehilfe bei einem Kind unter zwölf Jahren in den Niederlanden
Zum ersten Mal seit der Ausweitung des Gesetzes wurde in den Niederlanden ein Kind unter zwölf Jahren in dieser Altersgruppe durch Sterbehilfe aus dem Leben begleitet. Der Fall folgt einer Regeländerung im Jahr 2024, die todkranken Kindern zwischen einem und zwölf Jahren unter strengen Auflagen den Zugang zu Sterbehilfe ermöglicht.
Die Niederlande hatten die Sterbehilfe für diese jüngere Altersgruppe vor zwei Jahren legalisiert. Zuvor war sie nur unter bestimmten Umständen für Neugeborene sowie für Kinder ab zwölf Jahren möglich.
Das Gesetz erlaubt Sterbehilfe bei Kindern nur dann, wenn sie unerträgliche Schmerzen erleiden, keine Aussicht auf Besserung besteht und ihr Tod in naher Zukunft erwartet wird. Zudem ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Das betroffene Kind starb Ende letzten Jahres, doch wurden keine Details zu Alter, Geschlecht oder medizinischem Zustand veröffentlicht.
Der Fall wurde von einer Fachkommission geprüft, bevor er an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde. Diese muss nun klären, ob das Verfahren den niederländischen Rechtsvorschriften entsprochen hat. Die Behörden hatten nach der Gesetzesänderung mit jährlich fünf bis zehn solchen Fällen gerechnet, doch handelt es sich hier um den ersten dokumentierten Fall.
Sterbehilfe machte im vergangenen Jahr etwa 6 Prozent aller Todesfälle in den Niederlanden aus. Insgesamt wurden 10.341 solche Sterbefälle registriert – ein Anstieg um 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die meisten Betroffenen litten an schweren Erkrankungen, wobei drei Viertel älter als 70 Jahre waren.






