Deutschland streicht CO₂-Zertifikate nach Abschaltung von 14 Kohlekraftwerken
Sebastian VoigtDeutschland streicht CO₂-Zertifikate nach Abschaltung von 14 Kohlekraftwerken
Deutschland hat die Europäische Kommission offiziell über Pläne informiert, CO₂-Zertifikate zu streichen, die mit der Abschaltung von 14 Kohlekraftwerken im Jahr 2024 verbunden sind. Die am Dienstag, dem 28. Februar, veröffentlichte Mitteilung markiert einen weiteren Schritt im deutschen Kohleausstieg und unterstreicht die ökologischen Auswirkungen der Energiewende.
Die Benachrichtigung erfolgt auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben nach Artikel 12 Absatz 4 der EU-Emissionshandelsrichtlinie (EU-ETS). Das deutsche Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz schreibt vor, dass Zertifikate, die mit stillgelegten Anlagen verknüpft sind, annulliert werden müssen. Ohne diese Maßnahme könnten ungenutzte Berechtigungen neu verteilt werden, was anderen Unternehmen höhere CO₂-Emissionen ermöglichen und die angestrebten Klimaschutzziele untergraben würde.
Die genaue Anzahl der zu streichenden Zertifikate hängt von künftigen Emissionsberichten ab. Anpassungen werden zudem die Mengen berücksichtigen, die bereits vom Marktstabilitätsreservoir aufgenommen wurden – einem Instrument, das Angebot und Nachfrage im EU-CO₂-Markt ausbalancieren soll. Deutschland muss die endgültige Zahl bis zum 31. Mai an die Kommission übermitteln; die Streichungen sind zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2024 vorgesehen.
Dieser aktuelle Schritt knüpft an frühere Streichungen im Zusammenhang mit Kraftwerksstilllegungen in den Jahren 2022 und 2023 an. Berlin hatte die Kommission erstmals im November 2023 informiert und die verfahrensrechtlichen Schritte im Folgemonat abgeschlossen. Der Prozess entspricht Artikel 25 der Versteigerungsverordnung und gewährleistet Transparenz sowie die Einhaltung der EU-Vorschriften.
Ziel der Streichung dieser Zertifikate ist es, sicherzustellen, dass der deutsche Kohleausstieg zu tatsächlichen Emissionsreduktionen führt. Indem verhindert wird, dass überschüssige Berechtigungen wieder in den Markt gelangen, wird die ökologische Glaubwürdigkeit des EU-Emissionshandels gestärkt. Die endgültige Anzahl der annullierten Zertifikate wird nach Prüfung der Emissionsdaten feststehen.






