Chemnitzer müssen Scheckkarten-Führerscheine bis Januar 2026 umtauschen

Chemnitzer müssen Scheckkarten-Führerscheine bis Januar 2026 umtauschen
Chemnitzer mit Führerscheinen im Scheckkartenformat aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen diese bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Standard-Führerschein austauschen. Die Fahrerlaubnisbehörde bietet hierfür am Montag, dem 12. Januar 2026, verlängerte Öffnungszeiten von 13 bis 16 Uhr an.
Der Austausch ist für alle Führerscheine verpflichtend, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden – so sehen es die EU-Vorschriften vor. Inhaber von Papierführerscheinen mussten ihre Dokumente bereits bis zum 19. Januar 2025 austauschen, mit Ausnahme der vor dem 1. Januar 1953 Geborenen, die dafür noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit haben.
Termine können über die Servicehotline unter der Rufnummer 115 oder per E-Mail an fü[email protected] vereinbart werden. Antragsteller müssen dabei ihren vollständigen Namen, ihr Geburtsdatum, die Führerscheinnummer sowie die ausstellende Behörde angeben. Bei Führerscheinen mit Ablaufdatum kann die Verlängerung bereits bis zu sechs Monate vor dem Verstreichen der Gültigkeit beantragt werden – die neue Laufzeit beginnt dann mit dem Ende der vorherigen Gültigkeitsdauer.
Wer die Frist versäumt, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis. Die Bürger werden daher aufgefordert, rechtzeitig vorzusorgen und die verlängerten Öffnungszeiten am 12. Januar 2026 zu nutzen.

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