Chaos bei Wählerregistrierung in South Dakota: Bezirke handhaben neue Regeln unterschiedlich
Charlotte RichterChaos bei Wählerregistrierung in South Dakota: Bezirke handhaben neue Regeln unterschiedlich
Neue Wählerregistrierungsregeln in South Dakota sorgen für Verwirrung bei Bezirksprüfern
Die kürzlich eingeführten Regeln zur Wählerregistrierung in South Dakota haben die zuständigen Bezirksprüfer mit unklaren Vorgaben zurückgelassen. Die durch den Senatsbeschluss 175 eingebrachten Änderungen verlangen von Neuwählern einen Nachweis ihrer Staatsbürgerschaft – doch wie dieser zu erbringen ist, wird unterschiedlich ausgelegt. Da die Briefwahl für die Vorwahlen bereits läuft, herrscht weiterhin Unklarheit, ob die Dokumente persönlich vorgelegt oder Kopien akzeptiert werden.
Das Staatssekretariat von South Dakota listet zwar die zulässigen Nachweisdokumente auf, doch entscheidende Details fehlen. Einige Bezirke, wie Hughes County, bestehen darauf, dass Wähler ihren Führerschein persönlich vorzeigen. Thomas Oliva, Finanzbeamter des Countys, bestätigte, dass Wähler, die keinen Nachweis erbringen, als „Nur-Bundeswahlen“-Wähler* eingestuft werden – und damit nur an Bundeswahlen teilnehmen dürfen.
Andere Bezirke gehen anders vor: Kathy Glines, Bezirksprüferin in Harding County, akzeptiert Fotokopien des Führerscheins, während Stacy Pinney, Auditorin in Haakon County, auf die Vorlage des Originals besteht. Die fehlende Einheitlichkeit führe zu Widersprüchen, so Amy Scott-Stoltz, Präsidentin der League of Women Voters of South Dakota.
Die Verwirrung kommt zu einem kritischen Zeitpunkt: Im November steht mit Änderungsantrag J eine Volksabstimmung an, die die Landesverfassung explizit dahingehend ändern soll, Nicht-Staatsbürgern das Wahlrecht zu entziehen. Doch während die Brief- und Frühwahl für die Vorwahlen bereits läuft, warten die Behörden noch auf präzisere Anweisungen des Staates.
Die Bezirksprüfer müssen sich weiterhin durch widersprüchliche Auslegungen des neuen Gesetzes kämpfen. Ohne weitere Klarstellungen könnten Wähler je nach Registrierungsort unterschiedlichen Anforderungen ausgesetzt sein. Die Folgen könnten auch die Registrierungsprozesse für künftige Wahlen beeinflussen – einschließlich der Abstimmung über Änderungsantrag J.






