CDU verklagt wegen Informationspflichten des Landes

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Zwei Polizeibeamte stehen vor einem Rednerpult, einer hält Papiere und spricht in ein Mikrofon, mit einer Fahne, einem Tisch und einer Tafel mit Symbolen und Text im Hintergrund.

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Die CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz hat gegen die Landesregierung Klage eingereicht – Grund ist deren Umgang mit parlamentarischen Anfragen. Die Partei wirft der Regierung vor, Antworten auf Oppositionsfragen wiederholt unzureichend, verspätet oder unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu erteilen. Der Streit wird nun vom Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz verhandelt, das eine Entscheidung treffen soll.

Im Mittelpunkt des Konflikts steht eine Anfrage aus dem Jahr 2021 zu Einstellungs- und Beförderungspraktiken in der Staatskanzlei und den Ministerien. Nach Angaben der CDU wurden zentrale Antworten nur in nicht-öffentlichen Sitzungen des Innenausschusses gegeben, wobei einige Details unter Berufung auf den Datenschutz vorenthalten blieben. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Helmut Martin argumentiert, dieses Vorgehen verstoße gegen die verfassungsmäßige Pflicht, der Opposition umfassende Informationen für eine wirksame Kontrolle zur Verfügung zu stellen.

Die Landesverfassung schreibt vor, dass die Regierung auf parlamentarische Anfragen – etwa Kleine und Große Anfragen – innerhalb einer festgelegten Frist antworten muss. Die CDU behauptet, diese Verpflichtungen seien systematisch missachtet oder nur unzureichend erfüllt worden. Nach gescheiterten politischen Lösungsversuchen hat die Fraktion nun Verfassungsbeschwerde eingereicht. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung hatte das Gericht den Eingang der Klage noch nicht bestätigt. Die CDU strebt ein klares Urteil an, das die Offenlegungspflichten der Regierung präzisiert. Ihre Klage richtet sich gegen die Koalition aus SPD, Grünen und FDP, der sie vorwirft, Transparenz und parlamentarische Kontrolle zu untergraben.

Das Verfahren wird klären, ob die Landesregierung ihre verfassungsrechtlichen Pflichten gegenüber der Opposition verletzt hat. Die Entscheidung könnte richtungsweisend dafür werden, wie künftig mit parlamentarischen Anfragen in Rheinland-Pfalz umgegangen wird. Der Fall befindet sich derzeit in der Prüfung durch das Verfassungsgericht.

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