Bundesverwaltungsgericht verschärft Regeln für subsidiären Schutz bei Straftätern
Charlotte RichterBundesverwaltungsgericht verschärft Regeln für subsidiären Schutz bei Straftätern
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil zur Aberkennung des subsidiären Schutzes für verurteilte Migranten gefällt. Die Entscheidung präzisiert, unter welchen Umständen ausländische Staatsbürger wegen kriminellen Verhaltens von diesem Status ausgeschlossen werden können. Den Anlass gab ein Fall mit einem Syrer, der durch wiederholte Straftaten aufgefallen war.
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Ablehnung des Antrags auf subsidiären Schutz durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Verwaltungsgericht Mannheim hatte die Klage des Mannes zunächst abgewiesen, und das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung später.
Der Syrer war wegen Körperverletzung zu mehr als zehn Verurteilungen gekommen. Die Richter urteilten, dass die Häufung seiner Straftaten ausreiche, um ihn als Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Sicherheit und die Freiheit einzustufen. Sie betonten, dass ein Ausschluss nicht zwingend eine einzelne schwere Straftat voraussetze. Auch mehrere weniger schwere Delikte könnten zur Aberkennung führen, wenn sie in ihrer Gesamtheit die öffentliche Ordnung bedrohten oder grundlegende gesellschaftliche Interessen untergrüben.
Das Urteil bestätigt, dass ausländische Staatsbürger von subsidiärem Schutz ausgeschlossen werden können, wenn sie eine Gefahr für die Gemeinschaft darstellen. Der Syrer bleibt von diesem Status weiterhin ausgeschlossen. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für künftige Fälle mit wiederholten Rechtsverstößen.
