Bundesregierung verlängert Amnestie für verbotene Schusswaffen bis zum Gerichtsurteil
Sebastian VoigtBundesregierung verlängert Amnestie für verbotene Schusswaffen bis zum Gerichtsurteil
Die Bundesregierung hat die Amnestiefrist für Besitzer verbotener Schusswaffen verlängert. Ursprünglich sollte die Frist am 30. Oktober enden, doch der neue Stichtag hängt nun von einem bevorstehenden Urteil des Obersten Gerichtshofs ab.
Die bisherige Amnestie wäre Ende dieses Monats ausgelaufen. Die Regierung hat den Termin jedoch auf 90 Tage nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Kanada zur Rechtmäßigkeit der Waffenverbote verschoben. Ein Urteil wird für das kommende Jahr erwartet.
Die Verlängerung betrifft nicht das separate bundesweite Entschädigungsprogramm für betroffene Waffenbesitzer. Dieses bleibt unverändert und soll wie geplant bis Oktober abgeschlossen werden.
Der Oberste Gerichtshof wird in Kürze über eine Berufung gegen das ursprüngliche Verbot bestimmter Schusswaffen verhandeln. Bis zu einer Entscheidung bleiben Besitzer verbotener Waffen weiterhin durch die verlängerte Amnestie geschützt.
Die neue Frist gibt Waffenbesitzern mehr Zeit, sich an die Vorschriften zu halten, während sie auf das Gerichtsurteil warten. Das Entschädigungsprogramm bleibt hingegen unverändert und soll wie vorgesehen bis zum ursprünglichen Oktober-Termin abgeschlossen werden. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs wird den endgültigen Zeitplan für das Ende der Amnestie bestimmen.






