17 April 2026, 06:04

Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Reiseerlaubnis

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen kostet Familien monatlich Hunderte von Dollar.

Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Reiseerlaubnis

Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp dem Verlust von 240 Euro, nachdem es versucht hatte, über eine gefälschte Website eine britische Reiseerlaubnis zu beantragen. Der Vorfall, der am 13. März 2026 bei der Polizei angezeigt wurde, zeigt die Gefahren auf, die mit der Nutzung nicht autorisierter Plattformen für amtliche Dokumente verbunden sind.

Seit fast einem Jahr ist eine elektronische Reiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA) für die Einreise nach Großbritannien verpflichtend. Dennoch nutzen Betrüger weiterhin die Gutgläubigkeit von Reisenden aus, indem sie offizielle Antragsseiten nachahmen.

Das Paar begann den Antragsprozess, nachdem es die Website über eine Internetsuchmaschine gefunden hatte. Es gab persönliche Daten und Kreditkarteninformationen ein – scheinbar im Rahmen eines standardmäßigen Verfahrens. Als auf der Zahlungsseite jedoch ein Betrag von 240 Euro angezeigt wurde, wurden die beiden misstrauisch.

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Die offizielle Gebühr für die ETA beträgt lediglich 18,50 Euro pro Person. Aufgrund der Diskrepanz verweigerten sie die Freigabe der Transaktion und kontaktierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte ihre Kreditkarte, um weiteren Betrug zu verhindern.

Alle ETA-Anträge müssen über das offizielle Portal der britischen Regierung unter https://www.gov.uk/eta eingereicht werden. Die Verbraucherzentrale warnt Reisende davor, vor der Eingabe sensibler Daten die Authentizität der Website zu überprüfen. Betrüger erstellen oft täuschend echte Kopien echter Seiten, um Geld und persönliche Informationen zu stehlen.

Nach dem versuchten Betrug erstattete das Paar online Anzeige bei der Polizei. Durch ihr schnelles Handeln konnten sie die Zahlung stoppen und ihre Finanzdaten schützen. Die Behörden raten Reisenden nachdrücklich, für ETA-Anträge ausschließlich die offizielle Website der britischen Regierung zu nutzen.

Quelle