14 April 2026, 04:03

BGH-Urteil verschärft Werbeverbote für Apotheken und Online-Plattformen

Plakat mit Text, der besagt, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Arzneimittel berechnet hat wie in anderen Ländern, zusammen mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

BGH-Urteil verschärft Werbeverbote für Apotheken und Online-Plattformen

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat klare Grenzen für die Werbung von Apotheken für Medikamente gezogen. Die Richter bestätigten, dass bereits generische Werbung für Behandlungsmethoden – selbst ohne Nennung konkreter Arzneimittel – gegen geltendes Recht verstoßen kann. Apotheken sehen sich nun einer strengeren Prüfung ihrer Kooperationen mit Online-Plattformen ausgesetzt, die Patienten gezielt zu bestimmten Angeboten oder Produkten lenken.

Das Gericht stellte fest, dass Werbeverbote sämtliche Formen der Medikamentenbewerbung umfassen – unabhängig davon, ob einzelne Präparate oder ganze Wirkstoffgruppen beworben werden. Betroffen sind etwa Plattformen wie DoktorABC, die es Nutzern ermöglichen, nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens verschreibungspflichtige Medikamente auszuwählen. Solche Modelle verstoßen nach Ansicht des BGH gegen bestehende Gesetze, da sie Patienten in Richtung bestimmter Apotheken steuern und damit das Prinzip der freien Apothekenwahl untergraben.

Das Landgericht Berlin II hatte bereits zuvor auf rechtliche Risiken für Apotheken hingewiesen, die mit solchen Plattformen zusammenarbeiten. Der BGH bestätigte diese Position und betonte, dass Apotheken selbst dann in der Verantwortung für unzulässige Werbung stehen, wenn sie die Plattformen nicht selbst betreiben. Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen-Apotheker (AKNR) warnte, Apotheken müssten diese Kooperationen dringend überprüfen – andernfalls drohe ihnen der Entzug der Betriebserlaubnis.

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Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, Lifestyle-Produkte mit medizinischem Bezug sowie medizinisches Cannabis bleibt damit weiterhin weitgehend verboten. Apotheken sind nun verpflichtet, sich von Plattformen zu distanzieren, die gegen diese Vorschriften verstoßen – anderenfalls müssen sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Das Urteil verschärft die Pflichten von Apotheken, ihre digitalen Partnerschaften zu überwachen. Bei Verstößen drohen Klagen und der Verlust der Betriebserlaubnis. Gleichzeitig unterstreicht die Entscheidung die langjährigen Beschränkungen für die Werbung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten und soll sicherstellen, dass Patienten weiterhin frei entscheiden können, wo sie ihre Arzneimittel beziehen.

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