BGH entscheidet über Transparenz der Schufa-Bonitätsbewertung nach DSGVO
Finn WolfBGH entscheidet über Transparenz der Schufa-Bonitätsbewertung nach DSGVO
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung in einem Datenschutzverfahren. Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob die aktuellen Angaben der Schufa zu ihrem Bonitätsbewertungssystem den Transparenzvorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen. Fünf Kläger argumentieren, die Erläuterungen des Unternehmens seien nicht ausreichend detailliert.
Die Schufa führte im März 2023 ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien berücksichtigt. Das System soll Verbrauchern mehr Transparenz bieten, indem es aufzeigt, welche Faktoren ihre Bonitätswerte beeinflussen.
Das Unternehmen plant, bis Ende 2028 vollständig auf dieses Modell umzustellen. Die Kläger bestehen jedoch darauf, dass die Schufa detaillierter offenlegen muss, wie die Berechnungen funktionieren. Die Schufa betont, ihre Angaben entsprächen bereits den gesetzlichen Anforderungen.
Ab November 2026 tritt ein neues rechtliches Rahmenwerk für „materielle Scoring“-Systeme in Kraft. Die Entscheidung des Gerichts könnte klären, wie detailliert Unternehmen über automatisierte Entscheidungen nach der DSGVO informieren müssen.
Das Urteil wird maßgeblich bestimmen, wie transparent algorithmische Bonitätsbewertungen künftig sein müssen. Zudem könnte es Präzedenzwirkung für ähnliche Fälle im Bereich datenbasierter Bewertungen entfalten. Die Auswirkungen werden zeigen, wie die Schufa und andere Unternehmen künftig die Logik ihrer Scoring-Systeme offenlegen müssen.






