Autor gewinnt Prozess um "rassistisches Arschloch"-Tweet gegen Philipp Amthor
Sebastian VoigtAutor gewinnt Prozess um "rassistisches Arschloch"-Tweet gegen Philipp Amthor
Ein deutscher Autor hat einen Rechtsstreit um einen Tweet gewonnen, in dem der Politiker Philipp Amthor als „rassistisches Arschloch“ bezeichnet wurde. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der die „Würde des öffentlichen Amtes“ schützen soll. Trotz des für sie günstigen Urteils warnt der Autor, dass normale Bürger weiterhin harte Strafen nach demselben Gesetz drohen könnten.
Das Verfahren begann, nachdem der Tweet des Autors aus dem Jahr 2020 als Beleidigung eingestuft worden war. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, der Beitrag habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“, woraufhin ein Strafbefehl über 90 Tagessätze verhängt wurde.
Der Streit hatte vor vier Jahren begonnen, als der Autor die Beleidigung als Reaktion auf Amthors Äußerungen über Geflüchtete tweete, die angeblich das deutsche Sozialsystem ausnutzten. Obwohl Amthor selbst keine formelle Anzeige erstattete, verfolgten die Ermittler den Fall im öffentlichen Interesse gemäß Paragraf 188. Dieses Gesetz hat eine Verjährungsfrist von fünf Jahren und soll Amtsträger vor Verleumdung schützen.
Zunächst erhielt der Autor einen Strafbefehl – eine in Deutschland gängige Praxis, bei der mehr als die Hälfte aller Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung beendet werden. Wird ein solcher Beschluss nicht innerhalb von zwei Wochen angefochten, wird er rechtskräftig. Der Autor legte jedoch Widerspruch ein und erreichte schließlich ein für ihn positives Urteil.
Dennoch übt er scharfe Kritik an Paragraf 188 und wirft dem Gesetz vor, die Meinungsfreiheit einzuschränken und Hass gegen Politiker zu schüren. Auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat Bedenken wegen der weit gefassten Anwendung der Vorschrift geäußert.
Der Sieg des Autors schafft zwar einen Präzedenzfall, doch bleiben grundsätzliche Fragen zur Handhabung des Gesetzes offen. Paragraf 188 besteht weiterhin – und damit die Gefahr, dass andere für ähnliche Äußerungen mit Bußgeldern oder Verurteilungen rechnen müssen. Da die meisten Fälle durch Strafbefehle ohne richterliche Prüfung geregelt werden, bemängeln Kritiker, dass das System unzureichende Schutzmechanismen für die freie Meinungsäußerung bietet.






