Apothekenstreik scheitert an rechtlichen Hürden – Proteste trotzdem geplant
Charlotte RichterApothekenstreik scheitert an rechtlichen Hürden – Proteste trotzdem geplant
Geplanter bundesweiter Apothekenstreik in Deutschland erleidet Rückschlag
Ein für ganz Deutschland geplanter Apothekenstreik hat einen schweren Dämpfer erhalten, nachdem das Sozialministerium Baden-Württembergs die Aktion für rechtswidrig erklärt hat. Die für den 23. März 2026 vorgesehene Protestmaßnahme sollte höhere Gebühren durchsetzen sowie Bedenken gegenüber E-Rezepten und Personalengpässen thematisieren. Apothekerverbände im gesamten Land hatten zu Schließungen und Kundgebungen in mehreren Städten aufgerufen.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und andere regionale Apothekerorganisationen hatten ihre Mitglieder aufgefordert, am 23. März – mit Ausnahme von Notdiensten – zu schließen. Demonstrationen waren in Berlin, Düsseldorf, München und Hannover geplant. Zu den zentralen Forderungen zählte eine Erhöhung der Abgabegebühren von 8,35 auf 9,50 Euro pro Packung sowie Protest gegen die Einführung von E-Rezepten und das Modell der "Apotheken ohne Apotheker". Doch das Sozialministerium Baden-Württembergs erklärte den Streik für unzulässig, woraufhin der Landesapothekerverband Baden-Württemberg seine Unterstützung für die Schließungen zurückzog.
Apothekenleiter in anderen Bundesländern können zwar weiterhin eigenständig entscheiden, ihre Türen zu schließen, müssen dafür aber persönlich haften. Eine allgemeine Verordnung erlaubt es Apotheken, an einem Tag pro Woche nur drei Stunden zu öffnen – eine Regelung, die theoretisch auch auf den Protesttag anwendbar wäre. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, hat die ABDA alternative Protestformen vorgeschlagen, etwa das Tragen von Warnwesten, das Abdunkeln der Beleuchtung oder Gespräche mit Kunden über die Problemlage.
Bisher liegt keine offizielle Stellungnahme des baden-württembergischen Sozialministeriums zu den übergeordneten Forderungen vor.
Unklar bleibt, ob der Streik in anderen Bundesländern rechtlich zulässig ist – damit liegt die Entscheidung über eine Teilnahme bei den einzelnen Apotheken. Sollte es zu Schließungen kommen, würden diese parallel zu den geplanten Kundgebungen in den Großstädten stattfinden. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen finanzielle Belastungen und regulatorische Änderungen, die Apotheker als Bedrohung für ihre Arbeitsfähigkeit ansehen.