30 April 2026, 08:04

AfD scheitert mit Wahlwiderspruch: Landrat Heusler bleibt im Amt

Eine Zeichnung einer Menge von Menschen mit Schildern, betitelt "Prozession zum Wahllokal Nach einem erfolgreichen Canvas."

AfD scheitert mit Wahlwiderspruch: Landrat Heusler bleibt im Amt

Der Kreistag Spree-Neiße hat einen Wahlwiderspruch der AfD gegen die jüngste Stichwahl um das Amt des Landrats zurückgewiesen. Die Partei hatte das Ergebnis angezweifelt und auf Unterschiede im Wahlverhalten zwischen Brief- und Präsenzwählern hingewiesen.

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Mit dieser Entscheidung ist der Sieg von Martin Heusler (CDU) bei der Wahl am 22. März nun endgültig ohne weitere lokale Überprüfung bestätigt. Die AfD hatte den Einspruch eingelegt, nachdem ihre Kandidatin Christine Beyer gegen Heusler mit knappem Rückstand unterlegen war. Heusler erreichte 51,5 Prozent der Stimmen, Beyer 48,5 Prozent. Allerdings zeigten die Ergebnisse eine deutliche Kluft: Heusler gewann 70,6 Prozent der Briefwahlstimmen, während er vor Ort nur 45,9 Prozent erzielte. Beyer hingegen erhielt 54,1 Prozent der Stimmen in den Wahllokalen, aber lediglich 29,4 Prozent per Briefwahl.

Die Partei argumentierte, diese Diskrepanz deute auf mögliche Unregelmäßigkeiten hin. Zudem verwies sie auf eine ungewöhnlich hohe Zahl wahlberechtigter Bürger, die Briefwahlunterlagen angefordert, aber nicht abgestimmt hatten. Der Kreiswahlleiter wies diese Vorwürfe jedoch zurück und bezeichnete sie als unbegründete Verdachtsmomente ohne Nachweis von Rechtsverstößen.

Eine Mehrheit der Kreistagsmitglieder stimmte schließlich gegen den AfD-Antrag und bestätigte damit das ursprüngliche Wahlergebnis. Trotz dieser Niederlage bleibt der Partei die Möglichkeit, den Streit vor dem Verwaltungsgericht Cottbus eskalieren zu lassen.

Mit dem Beschluss des Kreistags ist Heuslers Sieg auf lokaler Ebene nun unangefochten. Sollte die AfD weiter vorgehen, müsste sie formell rechtliche Schritte einleiten. Bis dahin bleibt das Wahlergebnis bestehen – Heusler wird wie geplant das Amt des Landrats antreten.

Quelle