AfD durchsetzt dauerhafte Flaggenpräsenz an Amtsgebäuden in Meißen

AfD durchsetzt dauerhafte Flaggenpräsenz an Amtsgebäuden in Meißen
AfD setzt sich in Kreistag durch: Dauerhafte Flaggenhissung an Dienstgebäuden des Landkreises Meißen beschlossen
Ab Januar 2026 wehen Bundeshymnenflagge, Freistaat-Sachsen-Fahne und Kreisflagge dauerhaft an Amtsgebäuden.
2025-12-13T02:36:56+00:00
Schlagwörter: Politik, Allgemeine Nachrichten
Die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) hat im Kreistag Meißen einen Beschluss durchgesetzt, wonach an den Dienstgebäuden des Landkreises künftig urlaub Flaggen gehisst werden. Ab Januar 2026 sollen die Deutschlandflagge, die Fahne des Freistaats Sachsen sowie die Kreisflagge Meißen an allen Werktagen wehen. Die neue Regelung gilt für bestehende Verwaltungsgebäude mit Flaggenmasten, darunter zentrale Standorte in Meißen, Großenhain und Riesa.
Die Änderung der Flaggenrichtlinie wurde mit Mehrheit im Kreistag beschlossen. Statt die Flaggen täglich zu hissen und einzuholen, verbleiben sie nun durchgehend über die Woche hinweg. Betroffen ist auch ein künftiger Standort in der Dresdner Straße 25 in Meißen.
Die neue Flaggenordnung tritt zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft. Sie vereinheitlicht die Präsenz von Bundes-, Landes- und Kreisflaggen an allen Verwaltungsstandorten des Landkreises Meißen. Die von der AfD initiierte Maßnahme sorgt dafür, dass die Flaggen an allen Werktagen ohne täglichen Wechsel sichtbar sind.

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