77-Jährige wegen Beleidigungen und illegaler Müllentsorgung verurteilt
Sebastian Voigt77-Jährige wegen Beleidigungen und illegaler Müllentsorgung verurteilt
Eine 77-jährige Schweizerin ist wegen wiederholter Beleidigungen und illegaler Müllentsorgung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem sie ihre Nachbarn im Jahr 2024 und 2025 schikaniert hatte. Der Fall begann mit einem handschriftlichen Zettel mit abwertenden Bemerkungen, den sie vor deren Tür hinterließ. Es folgten juristische Schritte, die schließlich zu einer Verurteilung und finanziellen Sanktionen in Höhe von über 2.000 Franken führten.
2024 hinterließ die Frau bei ihren Nachbarn einen handschriftlichen Zettel, in dem sie einen älteren Mann unter anderem als "alten, weißen, psychisch gestörten Mann" bezeichnete. Das Ehepaar zeigte den Vorfall später an, doch eine Verleumdungsklage scheiterte, weil sie zu spät eingereicht worden war.
Die Auseinandersetzung spitzte sich im März 2025 zu, als die Frau der Familie E-Mails schickte, in denen sie sie aufforderte, "in ihr Herkunftsland zurückzukehren". Die Staatsanwaltschaft stellte einige Vorwürfe wegen verstrichener Fristen ein, verfolgte jedoch die Anklagepunkte wegen wiederholter Beleidigungen und illegaler Müllentsorgung weiter. Die Behörden urteilten, dass ihr Verhalten nicht als rassistische Diskriminierung zu werten sei.
Das Gericht verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen (je 50 Franken), einer zusätzlichen Strafe von 570 Franken sowie 1.500 Franken Verfahrenskosten. Die Gesamtstrafe belief sich auf 2.073 Franken.
Nach Schweizer Recht können wiederholte Beleidigungen mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden, wobei leichtere Fälle oft zu bedingten Strafen führen. Bei Nachbarschaftskonflikten kann illegale Müllentsorgung je nach Schwere ebenfalls mit Bußgeldern oder Haft bestraft werden. Kantonsstaatsanwälte bearbeiten solche Streitigkeiten in der Regel im summarischen Verfahren oder durch Mediation.
Die Frau muss nun die kombinierten Strafen und Kosten begleichen. Der Fall zeigt, wie verzögerte Anzeigen die rechtlichen Möglichkeiten für Opfer einschränken können. Schweizer Gerichte gehen bei Nachbarschaftskonflikten weiterhin mit einer Mischung aus Sanktionen und – wo möglich – Mediation vor.