07 April 2026, 20:04

SPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks durch deutsche Behörden

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich zu einem vom Staat genehmigten Gesetz gegen das Internet.

SPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks durch deutsche Behörden

Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen einen Gesetzentwurf geäußert, der deutschen Behörden die Befugnis einräumen soll, digitale Gegenangriffe durchzuführen. Der Entwurf sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aktiv in ausländische IT-Systeme eingreifen dürfen. Schätzl warnt, solche Maßnahmen könnten gegen internationale Rechtsnormen verstoßen und zivile Infrastruktur gefährden.

Zwar erkennt Schätzl die Notwendigkeit an, die Cyberabwehr zu stärken, lehnt offensive Aktionen wie sogenannte "Hackbacks" jedoch entschieden ab. Sein Argument: Das Infiltrieren oder Manipulieren fremder Systeme ohne klare Beweise für deren Beteiligung an einem Angriff setze ein gefährliches Präzedenzfall. Kritisch sieht er zudem, dass der Gesetzentwurf keine präzise rechtliche Definition liefert, was genau unter einem "Hackback" zu verstehen ist.

Der SPD-Politiker betont außerdem, dass internationale Regelwerke – darunter die Genfer Konventionen – strenge Grenzen für staatliches Handeln im Cyberraum setzen. Er mahnte das Bundesinnenministerium, die Befugnisse der Behörden nicht so auszuweiten, dass etablierte Normen untergraben werden könnten. Schätzls Position spiegelt eine grundsätzliche Debatte wider: Wie lassen sich Sicherheitsinteressen mit rechtlichen und ethischen Grenzen in der digitalen Kriegsführung in Einklang bringen?

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Die Diskussion um den Gesetzentwurf zeigt die Spannung zwischen dem Ausbau der Cybersicherheit und der Einhaltung internationaler Rechtsrahmen. Schätzls Warnungen deuten darauf hin, dass mögliche neue Kompetenzen für deutsche Behörden nur mit strengen Schutzmechanismen und klaren Definitionen verbunden sein dürfen. Ohne solche Vorgaben könnten die Risiken ungewollter Folgen oder einer Eskalation im Cyberraum die beabsichtigten Vorteile überwiegen.

Quelle