Sachsen und Brandenburg kämpfen für EU-weite Rechte der Minderheitensprachen
Sebastian VoigtSachsen und Brandenburg kämpfen für EU-weite Rechte der Minderheitensprachen
Sachsen und Brandenburg unterstützen eine neue gesetzliche Initiative zum Schutz von Minderheitensprachen in der gesamten EU. Der von Schleswig-Holstein angeführte Vorstoß wird in der Bundesratssitzung am 8. Mai vorgestellt. Ziel ist es, regionalen Sprachen in Markenrechtsstreitigkeiten eine stärkere rechtliche Position zu verschaffen.
Die Initiative zielt auf eine Lücke im aktuellen EU-Markenrecht ab. Bisher genießen Sprachen, die unter die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen fallen, nicht denselben Schutz wie die offiziellen EU-Amtssprachen. Dadurch sind Ortsnamen und traditionelle Ausdrucksformen anfällig für kommerzielle Markenanmeldungen.
Sachsens CDU-Kulturministerin Barbara Klepsch unterstützt den Plan nachdrücklich. Sie betonte, dass dieser sowohl den Interessen des Landes als auch denen der sorbischen, der Sinti- und Roma-Gemeinschaften diene. Unterdessen warnte Brandenburgs SPD-Kulturministerin Manja Schüle vor praktischen Problemen, falls solche Begriffe als Marken geschützt würden. Schulen oder Kitas mit diesen Namen könnten dann zu einer Umbenennung gezwungen werden, gab sie zu bedenken.
Mit der Initiative soll das Markenrecht an die Schutzbestimmungen der Charta angeglichen werden. Bei Erfolg würde sie verhindern, dass Unternehmen kulturell bedeutende Namen oder Redewendungen als exklusive Marken eintragen lassen können.
Der Bundesrat wird den Vorschlag am 8. Mai beraten. Bei Annahme würde dies einen Wandel darin bedeuten, wie das EU-Recht Minderheitensprachen in kommerziellen Kontexten behandelt. Die Verantwortlichen in Sachsen und Brandenburg haben die Notwendigkeit klarer rechtlicher Schutzmechanismen betont, um das sprachliche Erbe zu bewahren.






