05 April 2026, 06:04

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz für mehr Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Farbcodierte Karte eines geplanten Wohnbaugebietes mit beschrifteten Abschnitten, die Gebäude, Straßen und andere Merkmale zeigen.

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz für mehr Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Sachsen-Anhalt plant umfassende Reform des Architektengesetzes, um Berufsregeln für Architekten und Stadtplaner zu modernisieren

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Entwurf für ein aktualisiertes Architektengesetz vorgelegt, das nun dem Landtag zur Beschlussfassung vorliegt. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wird es tiefgreifende Auswirkungen auf die Registrierung, Ausbildung und Berufsausübung von Architekten und Stadtplanern haben.

Ein zentraler Punkt der Neuregelung ist die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen: Künftig sollen Anträge auf Berufsregistrierung und Meldungen online eingereicht werden können. Dies soll bürokratische Hürden abbauen und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Besonders ausländische Architekten und Planer profitieren von der Reform, da ihre Qualifikationen bereits vor der Einreise nach Deutschland anerkannt werden können.

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Nachhaltigkeit als verbindlicher Standard Das Gesetzesvorhaben führt strengere Planungsvorgaben ein, um die Nachhaltigkeit im Bausektor zu stärken. Künftige Projekte müssen verbindlich Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien umfassen. Diese Anforderungen werden fest in den Planungsprozess integriert.

Ausbildung wird an aktuelle Herausforderungen angepasst Die Ausbildungsprogramme werden erweitert, um essenzielle Themen wie Baurecht, barrierefreies Gestalten und Klimafolgenanpassung abzudecken. Ziel ist es, Absolventen und erfahrene Fachkräfte auf dem aktuellen Stand zu halten. Zudem erhalten Berufsanfänger künftig die Möglichkeit, früher in die Architektenkammer aufgenommen zu werden – etwa als Junior-Mitglieder –, was ihnen den Zugang zu beruflichen Netzwerken erleichtert.

Mehr Flexibilität für Unternehmen und stärkere Bürgerbeteiligung Die Reform sieht vor, dass Architekten und Planer künftig in verschiedenen Rechtsformen tätig sein können, darunter GmbH & Co. KG, OHG und KG. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit in Bauvorhaben, insbesondere bei bezahlbarem Wohnraum und barrierefreiem Zugang für alle.

Während andere Bundesländer wie Baden-Württemberg bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse mit Verzögerungen und niedrigen Anerkennungsquoten – etwa für Bewerber aus Albanien oder Bosnien-Herzegowina – kämpfen, setzt Sachsen-Anhalt auf ein vereinfachtes Verfahren. Der Entwurf enthält zwar keine direkten Vergleiche, doch die neuen Regelungen deuten auf einen effizienteren Prozess hin.

Fazit: Modernisierung mit ökologischem und sozialem Anspruch Die geplanten Änderungen werden die Arbeit von Architekten und Stadtplanern in Sachsen-Anhalt grundlegend verändern. Durch digitale Antragsverfahren, schnellere Anerkennung ausländischer Qualifikationen und aktualisierte Ausbildungsstandards soll der Berufsstand zukunftsfähig gemacht werden. Gleichzeitig werden strengere ökologische und soziale Vorgaben in künftigen Bauprojekten verbindlich verankert – sofern der Landtag dem Gesetz zustimmt.

Quelle