Revolutionärer Schutz: Gewalttätige Eltern könnten Kontakt zu Kindern verlieren
Sebastian VoigtRevolutionärer Schutz: Gewalttätige Eltern könnten Kontakt zu Kindern verlieren
Neue Reformen im Familienrecht könnten gewalttätigen Eltern bald den Kontakt zu ihren Kindern verbieten
Das Justizministerium plant mit einem Gesetzentwurf, den Schutz für Opfer häuslicher Gewalt deutlich zu stärken. Künftig sollen Gerichte leichter den Umgang oder sogar den Kontakt ganz untersagen können, wenn ein Elternteil Gewalt gegen den Partner oder die Partnerin ausgeübt hat.
Die vorgeschlagenen Änderungen würden es Familiengerichten ermöglichen, zeitweilige oder dauerhafte Kontaktverbote für gewalttätige Eltern zu verhängen – selbst dann, wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Studien zeigen, dass bereits das Miterleben von Familiengewalt schwere psychische Schäden verursachen kann. Richter sollen jeden Fall individuell prüfen und dabei Schwere, Häufigkeit und das Risiko weiterer Gewalt berücksichtigen.
Als weniger einschneidende Maßnahmen kämen auch begleitete Umgangsregelungen infrage. Das Ministerium betont jedoch, dass automatische Verbote nicht vorgesehen sind, da der Ausschluss eines Elternteils nur als letztes Mittel gelten soll. Stattdessen sollen Gerichte entscheiden, ob die körperliche Sicherheit des Opfers gefährdet ist und ob ein Verbot notwendig ist, um weitere Gefahren abzuwenden.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treibt die Reformen voran. Ziel ist es, dass Opfer häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten künftig besseren rechtlichen Schutz erhalten.
Werden die Pläne verabschiedet, stünden Richtern mehr Instrumente zur Verfügung, um Opfer und Kinder in familienrechtlichen Verfahren zu schützen. Der Entwurf geht nun in die nächste Phase der gesetzgeberischen Prüfung. Die Gerichte behielten dabei Spielraum, um den Schutzbedarf gegen die Folgen eines Elternausschlusses abzuwägen.






