Reparaturgesetz: Warum Kritiker den Entwurf als halbherzig ablehnen
Charlotte RichterReparaturgesetz: Warum Kritiker den Entwurf als halbherzig ablehnen
Der Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein Reparaturgesetz gebilligt, das von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgelegt wurde. Das Gesetz soll die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken, elektronische Geräte reparieren zu lassen. Kritiker monieren jedoch, dass die neuen Regelungen nicht weit genug gehen, um Reparaturen tatsächlich bezahlbar zu machen.
Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, hat sich deutlich gegen den aktuellen Entwurf ausgesprochen. Er wirft dem Gesetz vor, zentrale Probleme wie die Kostenfrage und die geplante Obsoleszenz nicht anzugehen. Ehling besteht darauf, dass Reparaturen günstiger sein müssen als der Neukauf eines Geräts. Andernfalls, so seine Argumentation, bleibe das Recht auf Reparatur für viele Verbraucher sinnlos. Er betont, dass der Zugang zu Ersatzteilen, Software und Reparaturanleitungen entscheidend sei, um die Kosten niedrig zu halten.
Zudem verurteilt er die geplante Obsoleszenz als berechneten Betrug. Laut Ehling verkürzen Hersteller gezielt die Lebensdauer von Produkten, um Verbraucher zum Kauf von Neugeräten zu zwingen. Er fordert rechtliche Konsequenzen für Unternehmen, die sich dieser Praxis bedienen.
Die Position der Linken geht über den aktuellen Gesetzentwurf hinaus. Ehling verlangt Geräte, die von vornherein reparaturfreundlich konstruiert sind – ohne teure Spezialteile oder künstliche Hürden. Seine Kritik zeigt eine Lücke zwischen dem Regierungsvorschlag und dem, was Verbraucherschützer für echten Wandel halten.
Das beschlossene Reparaturgesetz geht nun in die nächste Phase, doch der Widerstand bleibt groß. Ehlings Forderungen zielen auf bezahlbare Reparaturen, strengere Vorschriften gegen geplante Obsoleszenz und besseren Zugang zu Reparaturmitteln ab. Ohne diese Änderungen, warnt er, werde das Gesetz seine beabsichtigte Wirkung verfehlen.






