Putin ordnet Reformen an: Arbeitsmarkt, Kulturdenkmäler und Aktionärsschutz im Fokus
Julian HartmannPutin ordnet Reformen an: Arbeitsmarkt, Kulturdenkmäler und Aktionärsschutz im Fokus
Russlands Präsident Wladimir Putin hat nach einem jüngsten Treffen mit Wirtschaftsvertretern eine Reihe neuer Anweisungen erlassen. Die Weisungen betreffen Arbeitsmarktreformen, Investitionen in das kulturelle Erbe sowie einen besseren Schutz von Minderheitsaktionären.
Die Regierung steht nun vor mehreren Fristen: Wichtige Berichte und Vorschläge müssen bis August und Oktober vorgelegt werden. Eine der zentralen Aufgaben besteht darin, den bürokratischen Aufwand für Beschäftigte im öffentlichen Sektor zu verringern – insbesondere für Lehrer und Ärzte. Hierzu muss die Regierung bis zum 1. Oktober einen detaillierten Bericht vorlegen.
Bis zum selben Stichtag am 1. August müssen die Behörden zudem ein quartalsweises Meldeverfahren zu Arbeitskräftemangel, Personalabbau und der Umverteilung von Arbeitskräften einführen. Dieses System soll die Personalbewegungen in verschiedenen Branchen erfassen.
Im Bereich Investitionen hat die Regierung bis zum 1. August Zeit, Projekte zur Restaurierung vernachlässigter Kulturdenkmäler in ein regionales Förderprogramm zu integrieren. Zudem wurde der Russische Verband der Industriellen und Unternehmer (RSPP) aufgefordert, bei der Vergabe von Wirtschaftspreisen Unternehmen zu würdigen, die sich für den Erhalt des kulturellen Erbes engagieren.
Im Finanzsektor müssen Regierung und Zentralbank neue Regeln für die Mindeststreubesitzquote von Unternehmen erarbeiten, die an der Moskauer Börse gelistet sind. Die Schwellenwerte sollen je nach Unternehmensgröße variieren. Ein entsprechender Bericht wird bis zum 1. August erwartet; die Umsetzung wird von Ministerpräsident Michail Mischustin und Dumasprecher Wjatscheslaw Wolodin überwacht.
Darüber hinaus arbeiten Regierung, Zentralbank und Generalstaatsanwaltschaft an Vorschlägen, um den Schutz von Minderheitsaktionären zu stärken. Auch diese Ergebnisse müssen bis zur August-Frist vorgelegt werden.
Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Arbeitsbelastung im öffentlichen Sektor zu optimieren, Investitionen in Kulturgüter zu fördern und die Regulierung der Finanzmärkte zu verbessern. Die zuständigen Behörden haben nun klare Fristen für die Umsetzung erhalten – die ersten Berichte sollen bereits Anfang August vorliegen.






