18 April 2026, 02:38

Pearl Fernandez scheitert erneut mit Antrag auf Neuverhandlung im Mordfall Gabriel

Historisches Prozessdokument zeigt Lord Baltimore des Vergewaltigens angeklagt, mit Porträts, Vorhängen und Text auf altem Papier.

Pearl Fernandez scheitert erneut mit Antrag auf Neuverhandlung im Mordfall Gabriel

Pearl Fernandez, die wegen der Folterung und Ermordung ihres achtjährigen Sohnes Gabriel verurteilt wurde, hat zum zweiten Mal einen Antrag auf Neuverhandlung abgelehnt bekommen. Die Entscheidung fällt nach wiederholten Versuchen, ihre lebenslange Haftstrafe anzufechten – gestützt auf ein kalifornisches Gesetz, das die Überprüfung bestimmter Verurteilungen ermöglicht.

Ihr damaliger Freund, Isauro Aguirre, war bereits 2018 für dieselbe Tat zum Tode verurteilt worden.

Fernandez war ursprünglich 2018 zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf Bewährung verurteilt worden. Sie berief sich später auf den Senate Bill 1437 – ein Gesetz, das Neuverhandlungen bei Verurteilungen ermöglicht, die auf bestimmten Rechtsgrundsätzen beruhen – und reichte 2021 sowie erneut 2026 Anträge ein. Dabei argumentierte sie mit Zwang bei ihrem Geständnis und unzureichender anwaltlicher Vertretung.

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Staatsanwalt Jonathan Hatami kritisierte das Gesetz scharf und forderte eine Reform, um Fälle von Kindesmisshandlung auszuschließen. Zudem plädiert er für strengere Beschränkungen, wie oft der SB 1437 zur Anfechtung von Urteilen genutzt werden kann. Gabriels Angehörige zeigten sich frustriert über Fernandez' wiederholte Versuche, ihre Strafe zu umgehen.

Aguirre, Fernandez' Partner zum Zeitpunkt der Tat, erhielt 2018 die Todesstrafe für seine Rolle bei Gabriels Mord.

Die jüngste Ablehnung von Fernandez' Antrag bedeutet, dass ihre lebenslange Haftstrafe bestehen bleibt. Der Fall hat die Debatte über die Anwendung des SB 1437 neu entfacht, insbesondere bei schweren Fällen von Kindesmisshandlung. Staatsanwälte und die Familie des Opfers setzen sich weiterhin für gesetzliche Änderungen ein, um künftig ähnliche Anfechtungen zu verhindern.

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