"Merz kann mich am Arsch lecken!" – wie ein Slogan Deutschland polarisiert
Finn Wolf"Merz kann mich am Arsch lecken!" – wie ein Slogan Deutschland polarisiert
Ein Slogan, der erstmals bei einer Berliner Demonstration skandiert wurde, hat eine juristische Debatte über die Meinungsfreiheit ausgelöst. Der Spruch "Merz kann mich am Arsch lecken!" ging Anfang 2024 viral und tauchte auf Transparenten, als Graffiti und sogar auf Merchandise-Artikeln auf. Nun droht dem 18-jährigen Schüler, der ihn populär machte, eine Strafverfolgung wegen angeblicher Beleidigung.
Der Streit begann während der Anti-Wehrpflicht-Proteste im März des vergangenen Jahres. Seitdem hat sich der Slogan in ganz Deutschland und darüber hinaus verbreitet und ist zu einem Symbol des Widerstands gegen CDU-Chef Friedrich Merz geworden. Doch sein rasanter Aufstieg führte auch zu Konflikten mit den Behörden über Zensur und politische Äußerungsfreiheit.
Der Spruch entstand bei einer Kundgebung gegen die Wehrpflicht in Berlin Anfang März 2024. Demonstranten richteten ihn direkt an Friedrich Merz und kritisierten damit die Politik seiner Partei. Innerhalb weniger Wochen verbreitete er sich im Internet und erreichte bis Mitte 2024 Städte wie London, New York und Paris. In Deutschland war er in Hamburg, München und Köln zu sehen – oft als Graffiti an CDU-Büros oder auf T-Shirts, die bei Anti-AfD-Veranstaltungen verkauft wurden.
Bis 2025 hatte sich der Ausruf zu einem festen Bestandteil politischer Kundgebungen entwickelt. Ein besonders beachteter Vorfall ereignete sich, als eine große Transparent mit dem Slogan an der Technischen Universität Berlin aufgehängt wurde – organisiert von der Studentengruppe EB 104, die für die Gestaltung von Lernräumen und Campusveranstaltungen bekannt ist. Die Gruppe bezeichnete die Entfernung des Banners durch die Polizei innerhalb von 15 Stunden als "höchst problematisch" und argumentierte, dies gefährde die studentische Selbstverwaltung und die Meinungsfreiheit.
Mittlerweile ermitteln die Behörden gegen den 18-jährigen Schüler, der den Slogan erstmals verwendet hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm üble Nachrede und Beleidigung vor – Straftatbestände nach deutschem Recht, die falsche Behauptungen unter Strafe stellen, die den Ruf einer Person schädigen. Viele Unterstützer sehen in dem Verfahren jedoch eine Überreaktion: einen direkten Angriff auf die politische Meinungsäußerung statt ein berechtigtes juristisches Anliegen.
Die rechtlichen Schritte gegen den Schüler laufen noch. Die anhaltende Verwendung des Slogans bei Protesten und im Netz deutet darauf hin, dass er längst eine Eigendynamik entwickelt hat. Unterdessen zeigen die Debatten über Meinungsfreiheit und politischen Widerstand in Deutschland keine Anzeichen einer Beruhigung.






