Malaysias Oberstes Gericht lehnt Verfassungsfragen zu MACC-Festnahme ab
Charlotte RichterMalaysias Oberstes Gericht lehnt Verfassungsfragen zu MACC-Festnahme ab
Das Oberste Gericht hat den Antrag von Syarul Ema Rena Abu Samah abgelehnt, zwei verfassungsrechtliche Fragen dem Bundesgericht vorzulegen. Im Mittelpunkt des Falls steht ihre Festnahme durch die malaysische Antikorruptionsbehörde (MACC) sowie die Rechtmäßigkeit von Einschränkungen bei der anwaltlichen Vertretung. Wie die Nachrichtenagentur Bernama berichtete, geht die Entscheidung auf einen Streit über ihre Verhaftung und die darauffolgenden juristischen Auseinandersetzungen zurück.
Syarul Ema Rena hatte zunächst am 14. Januar einen Antrag nach Paragraf 84 des Courts of Judicature Act 1964 eingereicht. Später beantragte sie am 26. Februar im Wege einer Klageschrift Feststellungen zu ihrem Recht auf anwaltliche Vertretung während der Vernehmungen durch die MACC. Zu den Beklagten zählen der MACC-Generaldirektor Tan Sri Azam Baki, die Behörde selbst sowie die malaysische Regierung.
Die beiden Rechtsfragen, die sie dem Bundesgericht vorlegen wollte, betrafen die Verfassungsmäßigkeit der Paragrafen 28A(3), (8) und (9) der Strafprozessordnung. Die zweite Frage bezog sich darauf, ob die Einschränkung des Zugangs zu einem Anwalt für inhaftierte Personen verhältnismäßig sei. Ihr Anwaltsteam unter der Leitung der Juristin Latheefa Koya vertrat sie im Verfahren, während die leitende Bundesanwältin Nur Irmawatie Daud den Generalstaatsanwalt vertreten hatte.
Das Gericht lehnte den Vorlageantrag mit der Begründung ab, dass eine vollständige Verhandlung notwendig sei, um strittige Tatsachen zu ihrer Festnahme zu klären. Eine Verhandlungsvorbereitung für eine e-Review wurde nun auf den 11. Mai angesetzt, um einen Termin für den Prozess festzulegen.
Die Ablehnung bedeutet, dass Syarul Ema Renas Klagen in einem ordentlichen Verfahren verhandelt werden und nicht an das Bundesgericht weitergeleitet werden. Das Urteil wird zeigen, ob die Beschränkungen der anwaltlichen Vertretung während MACC-Vernehmungen mit den verfassungsmäßigen Rechten vereinbar sind. Der genaue Prozesstermin wird in der anstehenden Vorbereitungssitzung festgelegt.






