11 April 2026, 01:01

Kasachstan verschärft Gesetze gegen extremistisches Material – mit klaren Grenzen

Weltkarte farbig dargestellt, um die Visapolitik von Kasachstan anzuzeigen, mit dem Text "Visapolitik von Kasachstan" unten.

Kasachstan verschärft Gesetze gegen extremistisches Material – mit klaren Grenzen

Das Unterhaus des kasachischen Parlaments, die Mäschilis, hat einen neuen Gesetzentwurf verabschiedet, der sich gegen extremistisches und terroristisches Material richtet. Der Entwurf, der im Rahmen eines umfassenderen Gesetzes über staatliche Behörden diskutiert wurde, führt strengere Kontrollen für verbotene Inhalte ein, begrenzt jedoch gleichzeitig die Art und Weise, wie Überprüfungen durchgeführt werden dürfen.

Das Gesetz verbietet die Einfuhr, Herstellung, Verbreitung und den Besitz von Materialien mit extremistischem oder terroristischem Bezug. Verwaltungsstrafen für die Aufbewahrung solcher Gegenstände existieren bereits im Verwaltungsstrafgesetzbuch. Das neue Gesetz präzisiert jedoch, dass Geldbußen – in Höhe von 20 bis 2.000 Monatsberechnungseinheiten (entspricht 86.500 bis 8,6 Millionen Tenge im Jahr 2026) – nur dann verhängt werden, wenn verbotene Materialien tatsächlich vorgefunden werden.

Bolat Kerimbek, Abgeordneter der Mäschilis, ging während der Debatten auf Bedenken zu dieser Regelung ein. Er bestätigte, dass die Strafverfolgungsbehörden keine flächendeckenden Kontrollen in Privathaushalten durchführen werden. Stattdessen sollen Überprüfungen nur im Rahmen relevanter Ermittlungen oder bei konkreten Anhaltspunkten erfolgen. Zudem müssen etwaige Strafen stets durch ein Gerichtsurteil verhängt werden.

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Die Maßnahme zielt darauf ab, Sicherheitsbelange mit den Rechten der Bürger in Einklang zu bringen. Die Behörden betonten, dass die Durchsetzung gezielt und nicht pauschal erfolgen werde.

Der verabschiedete Entwurf verschärft die Beschränkungen für extremistisches und terroristisches Material, legt jedoch klare Bedingungen für die Umsetzung fest. Über Strafen entscheiden die Gerichte, und Kontrollen dürfen nur bei Vorliegen einer Begründung durchgeführt werden. Das Gesetz geht nun in die nächste Phase des Gesetzgebungsverfahrens.

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