Heidenheims Regionalplan-Änderung: Bürger können bis Februar Stellung nehmen

Admin User
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Eine Baustelle mit einer Warntafel am Tor, umgeben von Häusern und Bäumen im Hintergrund.

Heidenheims Regionalplan-Änderung: Bürger können bis Februar Stellung nehmen

Entwurf zur Änderung des Regionalen Entwicklungsplans 2029 für die kommunale Verbindung Heidenheim–Nattheim geht in die öffentliche Auslegung

Die 17. Teiländerung des Plans, die aktuell zur öffentlichen Konsultation vorliegt, zielt darauf ab, Nutzungskonflikte bei Flächen in Heidenheim – Bayern zu lösen und die künftige Bauleitplanung im Bereich „Haintal/Hardtwald“ zu unterstützen. Behörden, Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger haben nun einen Monat Zeit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.

Der Gemeinderat des Gemeindeverbandes Heidenheim-Nattheim hatte den Änderungsentwurf am 17. Dezember 2025 beschlossen. Im Mittelpunkt stehen 8,35 Hektar am östlichen Ortsrand Heidenheims entlang der Giengener Straße (L 1083), zu denen das ehemalige Voith-Ausbildungszentrum, Wohngebäude, Privatgrundstücke, Grünflächen und Waldgebiete zählen.

Nach deutschem Planungsrecht (§ 4 BauGB) müssen alle relevanten Träger öffentlicher Belange in das Verfahren einbezogen werden – darunter kommunale und Kreisverwaltungen, Regionalplanungsstellen sowie Fachbehörden für Verkehr, Umwelt, Wasserwirtschaft, Naturschutz und öffentliche Sicherheit. Auch Versorgungsunternehmen und Infrastrukturträger sind beteiligt; die genaue Liste der Beteiligten legt die Planungsbehörde fest. Die formelle Auslegungsfrist läuft vom 12. Januar 2026 bis zum 13. Februar 2026. In diesem Zeitraum liegen der Planentwurf mit Zeichnungen, Begründung und Umweltbericht digital sowie im Rathaus Heidenheim und im Bürgerbüro Nattheim zur Einsicht aus. Stellungnahmen können schriftlich, per E-Mail (stadtplanung@ourwebsite), persönlich oder über ein Online-Formular eingereicht werden.

Ziel der Änderung ist es, die Flächennutzungsvorgaben zu harmonisieren und den Rahmen für die parallele Aufstellung des Bebauungsplans „Haintal/Hardtwald“ zu schaffen. Dabei sollen bestehende Widersprüche in der Flächenklassifizierung bereinigt werden.

Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen endet am 13. Februar 2026. Anschließend werden die eingegangenen Rückmeldungen ausgewertet. Die finalisierte Planung bildet dann die Grundlage für die künftige Entwicklung des Gebiets – mit klareren Nutzungsregeln und als Basis für die geplanten Bauleitverfahren. Sämtliche Unterlagen bleiben bis zum Stichtag über die offiziellen Kanäle der Stadt Heidenheim abrufbar.