28 June 2026, 02:02

GFF-Jurist stuft AfD als verfassungswidrig ein – und kritisiert Verfassungsschutz scharf

Experte der GFF kritisiert Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD

GFF-Jurist stuft AfD als verfassungswidrig ein – und kritisiert Verfassungsschutz scharf

Bijan Moini, Leiter des Rechtsteams der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), hat die rechtsextreme Alternative für Deutschland (AfD) als verfassungswidrig eingestuft. Seine Bewertung unterstreicht die Bedenken hinsichtlich der Gefahr, die die Partei für die Demokratie darstellt – insbesondere durch ihre feindselige Haltung gegenüber Muslimen und ihre ethnonationalistische Ideologie.

Die GFF, eine gemeinnützige Organisation, die sich für die Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten einsetzt, finanzierte die Untersuchung ausschließlich durch private Spenden. Moini kritisierte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dafür, dass es sich in seinem Bericht vor allem auf die antiislamische Position und die ethnokulturellen Ansichten der AfD stütze. Seiner Meinung nach habe das BfV versäumt, zu analysieren, wie sich diese Haltungen in konkrete politische Maßnahmen übersetzen.

Die Erkenntnisse der GFF verweisen zudem auf die Unterdrückung politischer Gegner durch die AfD – ein Aspekt, der im BfV-Bericht keine Erwähnung fand. Kürzlich entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass das BfV die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Organisation“ einstuften darf, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist. Nach dem Grundgesetz ist jede Partei, die die demokratische Ordnung untergraben will, verfassungswidrig.

Zuständig für solche Fälle ist das Bundesverfassungsgericht, das jedoch einen offiziellen Antrag des Bundestags, Bundesrats oder der Bundesregierung benötigt, um tätig zu werden. Moini betonte, dass seine Arbeit an der Untersuchung seine Sorgen um die deutsche Demokratie vertieft habe.

Der GFF-Bericht wirft ernsthafte Fragen zur Vereinbarkeit der AfD mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen auf. Der aktuelle Ansatz des BfV sieht sich mit rechtlichen und verfahrensbedingten Hürden konfrontiert, bevor eine offizielle Einstufung erfolgen kann. Die Debatte über den Status der AfD bleibt bis zu weiteren rechtlichen Schritten ungelöst.

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