Gericht: Keine 'Beschleunigte Einbürgerung' Nach Gesetzesänderung

Gericht: Keine 'Beschleunigte Einbürgerung' Nach Gesetzesänderung - Gericht: Keine 'Beschleunigte Einbürgerung' Nach Gesetzesänderung
Gericht: Keine „beschleunigte Einbürgerung“ nach Gesetzesänderung
Gericht: Keine „beschleunigte Einbürgerung“ nach Gesetzesänderung
Gericht: Keine „beschleunigte Einbürgerung“ nach Gesetzesänderung
- Dezember 2025, 12:03 Uhr
Ein polnischer Staatsbürger hat seinen Rechtsstreit um eine beschleunigte deutsche Staatsbürgerschaft verloren, nachdem ein Gericht seinen Antrag abgewiesen hat. Das Verwaltungsgericht Trier wies die Klage ab und begründete dies mit einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung, die den Mann von der Regelung ausschloss. Entscheidend für die Entscheidung war der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, nicht der der Antragstellung.
Der Kläger hatte im April 2025 die Einbürgerung beantragt, als nach dreijährigem Aufenthalt noch ein beschleunigtes Verfahren möglich war. Der Bundestag strich diese Bestimmung jedoch im Oktober 2025 – noch bevor über seinen Fall entschieden wurde. Das Gericht urteilte, dass die zum Zeitpunkt der Verhandlung geltende Rechtslage maßgeblich sei, nicht die zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass die Gesetzesänderung bereits bei seiner Antragstellung absehbar gewesen sei. Daher wurde sein Anspruch auf eine beschleunigte Einbürgerung abgelehnt. Das Urteil lässt jedoch die Möglichkeit einer Berufung offen. Der Kläger hat nun einen Monat Zeit, um die Zulassung einer Revision vor einem höheren Gericht zu beantragen.
Mit der Abweisung erhält der polnische Staatsbürger keine Einbürgerung nach den alten, großzügigeren Regeln. Der Fall zeigt, wie sich Gesetzesänderungen auf laufende Verfahren auswirken können. Ob es zu weiteren rechtlichen Schritten kommt, hängt davon ab, ob innerhalb der Frist Berufung eingelegt wird.
