Elterngeld-Reform: Kürzere Elternzeit und mehr Partnerschaftlichkeit geplant
Finn WolfElterngeld-Reform: Kürzere Elternzeit und mehr Partnerschaftlichkeit geplant
Das Bundesfamilienministerium arbeitet an einer Reform des Elterngeldsystems. Die geplanten Änderungen sollen die partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit fördern und das Verfahren vereinfachen. In Berlins politischen Kreisen kursieren bereits Gerüchte über mögliche Anpassungen der Bezugsdauern.
Ein aktuelles Gerücht besagt, Familienministerin Karin Prien erwäge, die maximale Elternzeit von 14 auf 12 Monate zu verkürzen. Demzufolge müssten beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate nehmen, um den vollen staatlichen Lohnersatz zu erhalten – die verbleibenden vier Monate könnten sie frei untereinander aufteilen.
Wochenlang hat das Ministerium verschiedene Modelle für das Elterngeld geprüft. Fest steht, dass die Reform im Rahmen der allgemeinen Haushaltskürzungen des Bundes umgesetzt werden muss. Das Elterngeld bleibt mit Abstand der größte Einzelposten im Etat des Ministeriums.
Das Ministerium wies Berichte zurück, wonach der volle Leistungsanspruch nur bei einer je siebenmonatigen Elternzeit beider Elternteile gewährt werden solle. Ein Sprecher wollte jedoch nicht bestätigen oder dementieren, ob diese konkrete Aufteilung überhaupt in Erwägung gezogen wurde. Eine endgültige Entscheidung über die Reform soll in Kürze fallen, da der Regierungsentwurf für den Haushalt bis Anfang Juli vorliegen muss.
Die Neuregelung des Elterngelds soll noch vor der Vorlage des Haushaltsentwurfs abgeschlossen werden. Die Änderungen müssen Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung mit den finanziellen Spielräumen des Bundes in Einklang bringen. Die Bekanntgabe des neuen Systems wird vor dem Stichtag für den Haushaltsentwurf erwartet.
