dbb wirft Bundesregierung Verfassungsbruch bei Besoldungsreform vor
Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) hat scharfe Kritik an dem Entwurf des Bundes für eine Besoldungsreform geäußert. Zwar begrüßt der Verband höhere Einstiegsgehälter für Beamte, bezeichnet Teile des Gesetzentwurfs jedoch als „verfassungswidrig“ und fordert vor einer Verabschiedung grundlegende Nachbesserungen.
Ziel der geplanten Reform ist es, die Anfangsgehälter von Beamten anzuheben und das sogenannte „Alleinverdienerprinzip“ abzuschaffen. Bisher wird bei der Besoldung vorausgesetzt, dass pro Haushalt nur eine Person Einkommen bezieht. Künftig soll jedoch auch das Einkommen des Partners oder der Partnerin berücksichtigt werden. Der dbb hält diese Neuregelung für „unzulässig“ und „ungerecht“, da das Partnereinkommen „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten“ liege.
Kritik übt der Verband auch an der vorgesehenen Gehaltsstruktur für Spitzenbeamte. Während die Reform für Führungskräfte im öffentlichen Dienst nur geringe Gehaltserhöhungen vorsieht und bestehende Tarifabschlüsse auf ihre Besoldungsgruppen überträgt, zeigt eine Analyse des dbb, dass die geplanten Anpassungen die erforderlichen Abstände in der B-Besoldung verfehlen – insbesondere die „1,6-Prozent-Lücke“ zwischen den Stufen B3 und B4. Der Verband wirft der Regierung vor, damit zwei verfassungsrechtliche Grundsätze zu verletzen: das „Leistungsprinzip“ sowie die „Differenzierungsregel“.
Auf Nachfrage wollte das Bundesinnenministerium sich nicht zu den Bedenken bezüglich der B-Besoldung äußern. Der dbb fordert nun eine „kritische Überprüfung“ der Einkommensunterschiede innerhalb des B-Systems, bevor der Entwurf weiterverfolgt wird.
Die Hauptkritikpunkte des Verbandes betreffen sowohl die Abschaffung des Alleinverdienerprinzips als auch die geplanten Gehaltsabstände bei Führungspositionen. Ohne Korrekturen drohten „rechtliche Konsequenzen“, warnt der dbb. Bisher hat die Bundesregierung auf die konkreten Forderungen nach Änderungen nicht reagiert.






