"Circle of Life"-Streit eskaliert: Komponist verklagt Komiker wegen Song-Übersetzung
Sebastian Voigt"Circle of Life"-Streit eskaliert: Komponist verklagt Komiker wegen Song-Übersetzung
Ein Rechtsstreit entfacht sich um den berühmten "Circle of Life"-Gesang aus "Der König der Löwen". Der Komponist Lebohang Morake, besser bekannt als Lebo M, verklagt den simbabwischen Komiker Learnmore Jonasi wegen angeblich falscher Übersetzung des Songtextes. Die Klage wirft Jonasi vor, durch seine Äußerungen einen Schaden von über 20 Millionen US-Dollar verursacht zu haben, und fordert 7 Millionen US-Dollar als Strafschadensersatz.
Jonasi, der bereits bei "America's Got Talent" aufgetreten ist, hatte in einem viral gegangenen Video die Zulu- und Xhosa-Texte des Liedes übersetzt. Seine Version lautete: "Schaut, da ist ein Löwe. Oh mein Gott." Disneys offizielle Übersetzung hingegen heißt: "Hoch lebe der König, wir alle verneigen uns vor dem König."
Morakes Klage wirft Jonasi vor, die Textzeilen bewusst verfälscht zu haben, um ihre kulturelle Bedeutung zu untergraben. Der Komponist, der durch seine Zusammenarbeit mit Disney Tantiemen aus dem Lied erhält, argumentiert, dass die Fehlinterpretation dem Ruf des Gesangs geschadet habe.
Die Klageschrift wurde Jonasi während eines Stand-up-Auftritts auf der Bühne zugestellt. Sein Instagram-Post zum Verfahren wurde seitdem über drei Millionen Mal aufgerufen, wobei sich viele Nutzer solidarisierten. Jonasi erklärte daraufhin, er wolle gemeinsam mit Morake ein Video drehen, um die tiefere Bedeutung des Liedes zu erklären und die Öffentlichkeit aufzuklären.
In seinen Comedy-Programmen hatte Jonasi "Der König der Löwen" bereits zuvor kritisiert. Nun dreht sich der Streit darum, ob seine Übersetzung ein ehrlicher Irrtum war – oder eine gezielte Provokation, um für Aufsehen zu sorgen.
Das Gericht muss nun klären, ob Jonasis Äußerungen Morakes Ruf und Einkommen tatsächlich geschädigt haben. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte sie einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie über kulturelle Werke in der Öffentlichkeit diskutiert werden darf. Bis dahin bleiben beide Seiten unnachgiebig, während das Verfahren seinen Lauf nimmt.






