18 April 2026, 20:03

Brandenburger Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungsloyalität entlassen

Ein Blatt Papier mit einer Zeichnung eines Bullen und Menschen, die davon fallen, sowie einem Holzzaun im Hintergrund und Text unten mit der Aufschrift "a darktown law suit-part-second the case dismissed with an extra allowance to the attorney".

Brandenburger Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungsloyalität entlassen

Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig entlassen worden, nachdem Zweifel an ihrer Verbundenheit mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands aufgekommen waren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung und urteilte, dass bereits begründete Bedenken hinsichtlich der Verfassungsloyalität für die Entlassung von Beamten auf Probe ausreichen.

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Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die Anwärter zunächst nach Hinweisen von Ausbildern und Kollegen entlassen. Zeugen hatten unvereinbare Äußerungen der beiden Personen mit der Verfassung dokumentiert, woraufhin die Akademie nach den Regelungen des Beamtenrechts handelte.

Das Gericht betonte, dass die Loyalität zur Verfassung eine grundlegende Voraussetzung für alle Beamten in Deutschland sei. Selbst gut begründete Zweifel an der Haltung eines Einzelnen zu den demokratischen Prinzipien rechtfertigten demnach eine Entlassung. Die Richter klärten zudem, dass Anwärter in Probezeit jederzeit aus dem Dienst entfernt werden können, wenn sie als ungeeignet eingestuft werden.

Beide Anwärter legten gegen die Entscheidung Berufung ein, doch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies ihre Klagen ab. Das Urteil ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.

Der Fall unterstreicht die strengen Maßstäbe, die in Deutschland an Beamte angelegt werden: Sie müssen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv verteidigen. Die Entlassung der beiden Anwärter setzt ein Zeichen, dass Verfassungsloyalität selbst während der Ausbildung nicht verhandelbar ist. Ihre Entfernung aus dem Programm bleibt endgültig.

Quelle