Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Richter ohne religiöse Symbole
Finn WolfBrandenburg plant Neutralitätsgesetz für Richter ohne religiöse Symbole
Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter und Staatsanwälte sollen religiöse und politische Symbole im Gericht verbieten
In Brandenburg soll ein Neutralitätsgesetz eingeführt werden, das Richtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser oder politischer Symbole während Gerichtsverhandlungen untersagt. Betroffen wären unter anderem Kopftücher, Kippas und Kreuze, um jeden Anschein von Befangenheit zu vermeiden. Die Landesregierung argumentiert, der Schritt stärke das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit der Justiz.
Das Justizministerium in Potsdam hat den Gesetzentwurf auf Basis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 ausgearbeitet. Damals entschied das Gericht, dass sichtbar getragene religiöse Symbole bei Amtsträgern das Vertrauen in eine neutrale Rechtsprechung untergraben könnten. Ziel des Ministeriums ist es, sicherzustellen, dass juristische Entscheidungen frei von persönlichen Überzeugungen wirken.
Die Maßnahme war bereits Teil des Koalitionsvertrags der rot-schwarzen Landesregierung und erhält nun weitere Unterstützung. Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, befürwortet den Vorstoß und schlägt vor, die Regelung auch auf Laienrichter und Tätowierungen auszuweiten. Er verwies auf einen früheren Fall, in dem eine Referendarin um die Erlaubnis bat, ein Kopftuch zu tragen, und stattdessen einer ausbildenden Staatsanwältin zugewiesen wurde.
Deutschland diskutiert seit Langem über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst – besonders im Zusammenhang mit muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen. Während das Ministerium noch keinen Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzes vorgelegt hat, unterstützen sowohl die Koalition als auch der Richterbund die Reformen.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müssten Richter und Staatsanwälte während Gerichtsverfahren alle religiösen oder politischen Symbole ablegen. Der Staat will damit den Grundsatz unterstreichen, dass rechtliche Entscheidungen allein auf Gesetz und Fakten beruhen müssen. Ein Termin für das Gesetzgebungsverfahren steht bisher noch nicht fest.






