05 April 2026, 00:07

Brandenburg plant 24-Stunden-Supermärkte ohne Personal für ländliche Regionen

Ein belebter Markt im historischen Zentrum von Heidelberg, Deutschland, mit Menschen, die spazieren gehen, auf Bänken sitzen und um Zelte und Tische mit Körben voller Gemüse sowie Gebäude mit Fenstern im Hintergrund unter einem klaren blauen Himmel.

Brandenburg plant 24-Stunden-Supermärkte ohne Personal für ländliche Regionen

Die brandenburgische Koalitionsregierung hat Änderungen am Landesladenschlussgesetz verabschiedet. Die neuen Regelungen sollen vollautomatisierte, personalfreie Supermärkte rund um die Uhr ermöglichen. Laut Behörden zielt der Schritt darauf ab, den Zugang zu Grundgütern zu verbessern – insbesondere in ländlichen Regionen, wo traditionelle Geschäfte zunehmend verschwinden.

Der Entwurf folgt einem Aufruf des Landtages aus dem vergangenen Jahr. Die Abgeordneten hatten die Landesregierung aufgefordert, bis Ende März Gesetzesänderungen vorzulegen, die Mini-Supermärkte zum 24-Stunden-Betrieb befähigen. Nach geltendem Recht dürfen Geschäfte in Brandenburg von Montag bis Samstag durchgehend öffnen, wobei nur sechs Sonn- oder Feiertage für Sonderöffnungen erlaubt sind.

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Die Regierung argumentiert, dass intelligente Läden Versorgungslücken in der Region schließen könnten. Viele ländliche Gemeinden haben Schwierigkeiten, herkömmliche Supermärkte zu erhalten, sodass Anwohner:innen oft keinen einfachen Zugang zu Alltagsprodukten haben. Automatisierte Geschäfte, so die Behörden, würden sicherstellen, dass Menschen notwendige Einkäufe jederzeit in Wohnortnähe erledigen können.

Bisher hat kein anderes Bundesland spezifische Gesetze für personalfreie Läden eingeführt, doch einige erproben ähnliche Regelungen. Der brandenburgische Vorschlag muss noch im Parlament debattiert werden, bevor er in Kraft treten kann.

Falls die Änderungen verabschiedet werden, könnten automatisierte Mini-Supermärkte ohne Personal betrieben werden. Solche Läden könnten lokale Versorgungsketten stärken und die Unterschiede zwischen Stadt und Land verringern. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Landtag.

Quelle