BGH stoppt Verbrenner-Klagen gegen BMW und Mercedes – ein Sieg für die Autoindustrie
Sebastian VoigtBGH stoppt Verbrenner-Klagen gegen BMW und Mercedes – ein Sieg für die Autoindustrie
Bundesgerichtshof weist Klagen gegen Verbrenner-Aus bei BMW und Mercedes ab
Deutschlands höchstes Gericht hat Klagen abgewiesen, mit denen die Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe durchsetzen wollte, dass BMW und Mercedes-Benz bis 2030 den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor einstellen. Das Urteil markiert das vorläufige Ende jahrelanger juristischer Auseinandersetzungen. Beide Automobilkonzerne begrüßten die Entscheidung und betonten erneut ihr Engagement für Nachhaltigkeit.
Der Bundesgerichtshof (BGH) folgte damit früheren Urteilen der Landgerichte München und Stuttgart, die ebenfalls zugunsten der Hersteller entschieden hatten. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob Automobilunternehmen verpflichtet werden können, ihre Produktion an nationale CO₂-Budgets anzupassen – über die bereits bestehenden staatlichen Vorgaben hinaus. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass es keine konkreten Emissionsbudgets für einzelne Unternehmen gebe, was die rechtliche Grundlage für ein Verbot schwäche.
Die Entscheidung knüpft an ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 an, das die deutschen Klimaschutzgesetze verschärft hatte. Das aktuelle Urteil bestätigt jedoch, dass eine direkte Haftung der Hersteller weiterhin begrenzt bleibt. Unterdessen hatte kürzlich ein EU-Gericht Nachhaltigkeitsregeln für Forstwirtschaft und Biomasseprojekte bestätigt – trotz anhaltender Kritik an deren Klimawirkung.
BMW und Mercedes-Benz erklärten übereinstimmend, sie unterstützten die gerichtliche Position. Beide verwiesen auf ihre laufenden Investitionen in Elektrofahrzeuge und nachhaltige Technologien als Teil ihrer langfristigen Strategie.
Mit der Abweisung der Klagen besteht für BMW und Mercedes-Benz keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung, Verbrennermotoren bis 2030 auslaufen zu lassen. Das Urteil stellt klar, dass allgemeine Klimaziele nicht automatisch verbindliche Unternehmensauflagen nach sich ziehen. Umweltverbände könnten nun ihre juristische Strategie überdenken.






