3-NDFL-Steuererklärung 2025: Wer muss Fristen einhalten – und wer nicht?
Sebastian Voigt3-NDFL-Steuererklärung 2025: Wer muss Fristen einhalten – und wer nicht?
Der russische Föderale Steuerdienst (FTS) hat die Regeln zur 3-NDFL-Steuererklärung für das Jahr 2025 präzisiert. Trotz jüngster Befürchtungen droht Privatpersonen keine Kontosperrung bei verspäteter Abgabe. Allerdings müssen bestimmte Berufsgruppen die Fristen einhalten, um Transaktionsbeschränkungen zu vermeiden.
Die Abgabefrist für die 3-NDFL-Erklärung endet am 30. April 2026, die fälligen Steuern sind bis zum 15. Juli 2026 zu begleichen. Der FTS betont, dass nur bestimmte Gruppen – darunter Selbstständige, freiberufliche Notare und Anwälte – bei Fristversäumnis mit Kontobeschränkungen rechnen müssen.
Die 3-NDFL-Erklärung betrifft Personen, die 2025 Einkünfte außerhalb eines klassischen Arbeitsverhältnisses erzielt haben. Dazu zählen etwa Verkäufer von Immobilien, Empfänger hochwertiger Schenkungen, Lotteriegewinner, Vermieter oder Bezieher von Auslandseinkünften. Auch Selbstständige, freiberufliche Notare und Anwälte mit eigener Kanzlei sind deklarationspflichtig.
Am 25. März 2026 empfahl die russische Zentralbank den Kreditinstituten, Kunden über mögliche Kontobeschränkungen wegen überfälliger Steuererklärungen zu informieren. Betroffen sind jedoch nur juristische Personen und selbstständige Unternehmer – nicht Privatpersonen. Der FTS bestätigte, dass verspätete Steuerzahler vor Maßnahmen vorgewarnt werden.
Selbst bei einer Sperrung des Online-Bankings muss der Kundenservice weiterhin remote erreichbar bleiben. Der FTS wies darauf hin, dass keine öffentlichen Daten vorliegen, wie viele Personen 2023 wegen verspäteter 3-NDFL-Abgaben Kontobeschränkungen erhalten haben. Die Behörde rät weiterhin zur fristgerechten Abgabe, um Komplikationen zu vermeiden.
Klarstellend betont der FTS, dass Kontosperren bei verspäteter 3-NDFL-Erklärung die Mehrheit der Steuerzahler nicht betreffen. Nur gewerbliche Steuerpflichtige wie Selbstständige oder freiberufliche Notare müssen bei Fristversäumnis mit Transaktionssperren rechnen. Die Abgabefrist bleibt der 30. April 2026, die Steuerzahlung ist bis zum 15. Juli 2026 fällig.






